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   FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21   

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FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21 (https://dejure.org/2023,27770)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2023 - 5 K 75/21 (https://dejure.org/2023,27770)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 5 K 75/21 (https://dejure.org/2023,27770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    MwStSystRL Art. 2 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
    Leistungsaustausch; Naturschutz; öffentliche Hand; Zuwendungen der öffentlichen Hand für Beweidungsleistungen eines Schäfers zu Zwecken des Naturschutzes unterliegen der Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsaustausch; Naturschutz; öffentliche Hand; Zuwendungen der öffentlichen Hand für Beweidungsleistungen eines Schäfers zu Zwecken des Naturschutzes unterliegen der Umsatzsteuer

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zuwendungen der öffentlichen Hand für Beweidungsleistungen eines Schäfers zu Zwecken des Naturschutzes unterliegen der Umsatzsteuer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Dennoch sei nach den allgemeinen Grundsätzen in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 18. Dezember 2019 (XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565) weiterhin erforderlich, dass der identifizierbare Leistungsempfänger einen im Streitfall nicht erkennbaren verbrauchsfähigen Vorteil erhalten müsse, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führe.

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. dazu BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07 , BStBl. II 2009, 397 und vom 5. Dezember 2007 V R 63/05 , BFH/NV 2008, 996 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565 und vom 29. Juni 2007 V B 28/06 , BFH/NV 2007, 1938).

    Insofern ist ebenso unerheblich, inwieweit die Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen dem Kläger und dem Zuwendungsgeber einen Haushaltsvorbehalt enthält, anhand derer unter bestimmten Umständen die Zahlungen nachverhandelt und für die Zukunft angepasst werden können (so bereits EuGH-Urteil vom 22. Februar 2018 C-182/17 , Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft, MwStR 2018, 348 und BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. dazu BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07 , BStBl. II 2009, 397 und vom 5. Dezember 2007 V R 63/05 , BFH/NV 2008, 996 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565 und vom 29. Juni 2007 V B 28/06 , BFH/NV 2007, 1938).

    Es liegt weiterhin ein Rechtsverhältnis zwischen der [Gebietskörperschaft] und dem Kläger mit denselben Leistungsverpflichtungen des Klägers vor, die mit einem von der [Gebietskörperschaft] zu entrichtenden Entgelt - wie bereits für den Zeitraum der Geltung der Bewirtschaftungsvereinbarung - verknüpft sind (ähnlich bereits BFH-Urteil vom 27. November 2008 V R 8/07 , BStBl. II 2009, 397).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Die [Gebietskörperschaft] sei auch deshalb kein identifizierbarer Leistungsempfänger, die einen konkreten Vorteil aus der Beweidung des Klägers gezogen habe, weil der Kläger der [Gebietskörperschaft] nicht entsprechend der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Landboden-Agrardienste ( Urteil vom 18. Dezember 1997, C-384/95 , HFR 1998, 315 ) einen Vorteil verschafft habe, der einen Kostenfaktor in der Tätigkeit eines anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben bilden könnte.

    Erforderlich ist lediglich eine beliebige Vorteilsgewährung, die einen Kostenfaktor in der Tätigkeit des Leistungsempfängers bilden könnte und die deshalb zu einem Verbrauch führen kann; der Vorteil muss dabei einem identifizierbaren Leistungsempfänger eingeräumt werden (vgl. z. B. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 C-514/94, Mohr, ABl. EG 1996, Nr. C 133, 8 und vom 18. Dezember 1997 C-384/95 , Landboden-Agrardienste, ABl.

  • BFH, 18.11.2021 - V R 17/20

    Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Erbringt ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Leistungen zur Erfüllung der von ihm vertraglich gegen Entgelt übernommenen Aufgaben, ist grundsätzlich von einem Leistungsaustausch auszugehen (vgl. zu alledem BFH-Urteile vom 18. November 2021 V R 17/20 , DStR 2022, 614 und vom 5. August 2010 V R 54/09 , BStBl II 2011, 191 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    d) Nach diesem Maßstab ist zudem unter Beachtung der wirtschaftlichen Realität daher im Streitfall auch der von der [Gebietskörperschaft] mit den Zahlungen an den Kläger verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. zu alledem BFH-Urteil vom 18. November 2021 V R 17/20 , DStR 2022, 614 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Ob die durch einen Haushaltsbeschluss gedeckte Ausgabe mit einer Gegenleistung in unmittelbarem Zusammenhang steht, ergibt sich nicht aus der Tatsache der haushaltsrechtlichen Erlaubnis zur Ausgabe, sondern aus dem konkreten Grund der Zahlung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 V R 38/06 , BStBl. II 2009, 749).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Daher ist unerheblich, ob die Leistung auch dem Nutzen der Allgemeinheit dient, denn die Motive für die Begründung des Leistungsaustauschs stellen den für den Leistungsaustausch erforderlichen Zusammenhang nicht in Frage ( BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 32/11 , BStBl. II 2014, 411).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-182/17

    Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft. - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Insofern ist ebenso unerheblich, inwieweit die Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen dem Kläger und dem Zuwendungsgeber einen Haushaltsvorbehalt enthält, anhand derer unter bestimmten Umständen die Zahlungen nachverhandelt und für die Zukunft angepasst werden können (so bereits EuGH-Urteil vom 22. Februar 2018 C-182/17 , Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft, MwStR 2018, 348 und BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565).
  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Ob die Voraussetzungen einer entgeltlichen Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen, ist unabhängig von der Bezeichnung durch die Parteien allein nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu beurteilen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. September 2010 V R 23/09 , BFH/NB 2011, 458 und vom 7. Juli 2005 V R 34/03 , BStBl. II 2007, 66).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Der BFH habe zwar in seinem Urteil vom 19. November 2009 (V R 29/08 , BFH/NV 2010, 701) entschieden, dass ein Interesse der Allgemeinheit, das dem Handeln jeder Körperschaft des öffentlichen Rechts innewohne, deren Identifizierbarkeit als Leistungsempfänger nicht ausschließe.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21
    Der Umweltschutz stellt allerdings seit 1994 entsprechend Art. 20a des Grundgesetzes eine staatliche Aufgabe dar (so bereits BVerwG-Urteil vom 25. Januar 2006 8 C 13/05 , BVerwGE 125, 68 ).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 63/05

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines

  • BFH, 29.06.2007 - V B 28/06

    Umsatzsteuer - Steuerpflicht von Zuschüssen an Beschäftigungsgesellschaften

  • BFH, 05.08.2010 - V R 54/09

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf

  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • BFH, 06.09.2018 - V R 34/17

    Beweidungsleistungen eines Schäfers

  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

  • BFH, 27.02.2008 - XI R 50/07

    Mindestbemessungsgrundlage - verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung - Zweck

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